Home - Wer wir sind - Unsere Auktionen - Wo wir sind - Was wir bieten - Privatraum - Registriere Dich - Unsere Produkten
REGISTRIERE DICH
Wir raten Ihnen, um alle Raume aus zu fuellen. Sonst koennen wir nicht Ihnen die Daten fuer ins Site zu gehen.
Danke
Bitte gebt Ihre Angaben in den Felde ein
Jetzt waehl ein Username und eine Passwort
Unter Befolgung vom Gesetz N. 675 von dem 31 Dezember 1996 und von den nachfolgende Aenderungen "Vormundschaft der Person und von anderen Menschen in bezug auf, was der Verarbeitung von den Personalangaben betrifft". Hintereinander, sollen Sie Seine Einwilligung ausdruecken fuer den Gebrauch von den Informationen, die Sie uns gesendet haben, nach der angefuehrte Einwilligungsform, mit dem Knopf "Ich akzeptiere" nach dieser Information. Im Sinne und fuer die Wirkungen an dem Art. 10, Gesetz 31 Dezember 1996, N. 675, und nachfolgendee Kodierungen, wir informieren Sie, dass: Ihren Personalangaben werden behandelt, um die Dienste zu geben, mit dem Nutzen von den angemeldeten Teilnehmern (Eingeben von dem Inhalt in den Sektionen den Teilnehmern vorbehalten, Bekanntmachung per e-mail ueber die Neuheiten von www.listeragent.com und andere eventuelle Unternehmungen an den Ziel von www.listeragent getreu), um Studium und Marktstatistiken aus zu arbeiten, um Interaktionshandelsmitteilungen aus zu fuehren, sondern auch fuer Werbe-, Marketing- und Geschaftszwecke; Um das Ziel von dem Betrieb von den Recht von dem Art, Gesetz 675/96, unten aus gestellt, der Eigentuemer von den Angaben ist Lister Agent, und verantwortlich fuer ihren Behandlung ist Herr Ciarrocchi Sergio, als Alleinverwalter. Der Inhalt von dem Art. 13, Gesetz 675/1996, ueber Ihren Recht (ueber die Recht von der Gesellschaft/Firma, die Sie vertret) ueber die Behandlung von den Personalangaben, ist den folgenden: 1. In bezug auf die Behandlung von den Personalangaben, der Antragsteller hat Recht: a) zu kennen, durch den kostenlosen Zutritt an dem Register, von dem an dem Art. 13, Absatz 1, Buchstabe a), das Bestehen von Behandlungen von Angaben, die an ihm gehen koennen; b) zu informiert zu sein ueber was auf dem Art. 7, Absatz 4, Buchstaben a), b), und h); c) zu erhalten, mit der Aufmerksamkeit von dem Eigentuemer oder von dem Verantwortliche, ohne Verspaetung: 1) die Bestaetigung von dem Bestehen oder nicht von den Personalangaben, die an ihm gehen, auch wenn sie noch nicht registriert sind, und die Mitteilung in verstaendlicher Form von denselben Angabenund von Ihren Herfunft, und auch von der Logik und von den Zwecke wo sich die Behandlung stuetzt; Die Anfrage kann veraendert sein, ausser das Bestehen von rechgefertigen Gruenden, mit Zeitabstand nicht kuerzer als neunzig Tage; 2) die Streichung, die Veraenderung in anonymer Form oder die Sperre von den behandelten Angaben in Verletzung dem Gesetz, auch die von den man keine Konservierung in Verbindung an den Ziel braucht, fuer den welchen, die Angaben gesammelt gewesen sind oder nachher behandelt; 3) die Fortbildung, Rektifikation das heisst, falls es Ihnen interessiert, die Ergaenzung von den Angaben; 4) die Aussage, dass die Unternehmen von welchen an den Nummern 2) e 3) sind zur Kenntnis gebracht, auch was ihren Inhalt betrifft, von denjenigen an den die Angaben sind mitgeteilt gewesen oder verbreitet, ausgenommen der Fall,in den, dieser Erfuellung sich unmoeglich erweisst oder oder er einen unangemessenen Gebrauch von Mittel verlaengt in bezug auf dem geschutztes Recht; d) um sich entgegen setzen, zum allem oder zum Teil, fuer gerechtfertigte Gruende, an der Behandlung von den Personalangaben die an ihm gehen, obwohl sie am Ziel der Sammlung dazugehoerend sind. e) um sich entgegen setzen, zum allem oder zum Teil, an der Behandlung von den Personalangaben, die an ihm gehen, vorausgesehen fuer Handelsankuenfteziele oder fuer Ziele von Versand von Werbung oder von Direktverkauf und zwar fuer der Vollendung von Marktforschunge oder von Interaktions-Handelskommunikation und um von dem Eigentuemer informiert zu sein, nicht spaeter von dem Moment wenn die Angaben verlautgebart oder verbreitet werden, von der Moeglichkeit um dieses Recht kostenlos aus zu ueben. 2. Fuer jede Forderung von dem am Absatz 1, Buchstabe c), Nummer 1), kann man an dem Antragsteller fragen, wenn das Bestehen von den Angaben die an ihm gehen nicht bestaetigt waer, einen Unkostenbeitrag, nicht hoeher als den Kosten tatsaechlich getragen, nach den Bestimmungen und in den festgesetzten Grenzen von der Ordnung, von dem am Art. 33, Absatz 3. 3. Die Rechte von den am Absatz 1 auf Personalangaben von verstorbene Personen bezogen, koennen ausgeuebt sein von jedem, der Interesse hat. 4. In dem Ausuebung von den Rechte von dem am Absatz 1, der Antragsteller kann, schriftlich, Vollmacht oder Prokura an natuerlichen Personen oder an Vereine erteilen. 5. Die Vorschrifte ueber das Berufsgeheimnis von denen mit dem Journalistberuf, bleiben beharrt, beschraenkend an der Quelle von der Nachricht. An dieser Ziel, kann der Antragsteller sich an der Adresse von der elektronischer Post von der Firma melden, die nach den Angaben fragt.
Ich akzeptiere Ich akzeptiere nicht